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Krenn , Stefan

§ 292c StGB - Kartellstrafrecht reloaded?

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Grundsätzlich hat sich der Gesetzgeber bereits vor längerer Zeit dazu entschieden, Kartellrechtsverstöße zu entkriminalisieren. Mit dem StRÄG 2015 hat er diesen Entschluss teilweise revidiert und mit § 292c StGB einen neuen kartellrechtlichen Straftatbestand eingeführt. Der vorliegende Beitrag stellt diese Norm vor und analysiert einige auftretende Fragen.

  • Krenn , Stefan
  • § 177a EO
  • Bieterabsprache im exekutiven Zwangsversteigerungsverfahren
  • § 292c StGB
  • Kartell- und Wettbewerbsrecht
  • Art 23 Abs 5 VO VO (EG) 1/2003
  • Kartellstrafrecht
  • ne bis in idem-Grundsatz
  • Exekutionsrecht
  • OEZK 2017, 167
  • Doppelbestrafung
  • § 1 KartG
  • § 29 KartG
  • Schadenersatz für Kartellrechtsverstöße
  • Art 101 AEUV

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