Zum Hauptinhalt springen
Hunka

Abberufung; Aufbau eines Bescheides; Beweiswürdigung; Gehör; Pflichtverletzung; Vertrauensverlust; Vizerektor

eJournal-Artikel

9,80 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Der Abberufungsgrund eines „begründeten Vertrauensverlusts“ gem § 24 Abs 4 UG ist nur gegeben, wenn objektive Gründe vorliegen, die erkennen lassen, dass der Vizerektor die Interessen der Universität nicht wahrnimmt. Eine „schwere Pflichtverletzung“ ist auch dann gegeben, wenn eine entsprechend gravierende Verletzung des Arbeitsvertrags vorliegt. Die Abberufung kann aber nicht nur wegen einer Rechtsverletzung erfolgen; auch schwere Störungen in der Kommunikation mit anderen Universitätsorganen, die durch die Amtsführung des Vizerektors ausgelöst werden, können relevant sein.

  • Hunka
  • Aufbau eines Bescheides
  • Gehör
  • Vertrauensverlust
  • Abberufung
  • Öffentliches Recht
  • VwGH, 18.02.2015, 2013/10/0258
  • Beweiswürdigung
  • Pflichtverletzung
  • ZFHR-Slg 2015/10
  • Vizerektor
  • § 24 UG
  • § 60 AVG

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!