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Abbruch; Orts- und Landschaftsteil mit erhaltenswerter Charakteristik; wirtschaftliche Zumutbarkeit der Erhaltung

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Bei der Beurteilung, ob der Abbruch eines Gebäudes zu einer erheblichen Beeinträchtigung der erhaltenswerten Charakteristik des Orts- oder Landschaftsteiles führt, ist nicht relevant, was an der Stelle des abzubrechenden Bauwerks errichtet werden soll.

Im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung eines Abbruches ist keine Prüfung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit der Erhaltung und Instandsetzung des Gebäudes durchzuführen.

  • BBL-Slg 2021/141
  • Abbruch
  • § 19 lit k vlbg BauG
  • § 17 Abs 3 vlbg BauG
  • Orts- und Landschaftsteil mit erhaltenswerter Charakteristik
  • LVwG Vlbg, 11.05.2021, LVwG-318-77/2020-R18
  • § 33 Abs 2 vlbg BauG
  • wirtschaftliche Zumutbarkeit der Erhaltung
  • Baurecht
  • § 33 Abs 3 vlbg BauG

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