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Absprache bei Vergabeverfahren und Doppelbestrafungsverbot

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§ 168b StGB und § 1 KartG (die daran anknüpfenden kartellrechtlichen Sanktionen) adressieren unterschiedliche Aspekte desselben „sozialen Problems“ („different aspects of the social misconduct“), nämlich § 168b StGB die durch eine Submissionsabsprache zumindest potenziell gefährdeten Vermögensinteressen des Auftraggebers im Vergabeverfahren und das KartG die durch eine solche Absprache gefährdete Wettbewerbsordnung.

Die diversionelle Erledigung des Strafverfahrens und die Feststellung nach § 28 KartG bilden komplementäre Sanktionen.

  • OGH als KOG, 17.05.2024, 16 Ok 5/23f
  • OLG Wien als KartellG, 22.06.2023, GZ 28 Kt 3/23k-15, „Studien und Meinungsumfragen I“
  • WBl-Slg 2024/152
  • § 168b StGB
  • Art 4 7. ZP-EMRK
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 1 KartG
  • § 28 KartG

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