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Abtretung von unbekannten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen gegen einen Zivilingenieur auch bei einer unentgeltlichen Liegenschaftsübertragung
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 36
- Rechtsprechung, 102 Wörter
- Seiten 275-275
- https://doi.org/10.33196/wobl202306027502
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inkl MwStAus den E OGH 1 Ob 257/04g, 8 Ob 144/17k und RIS-Justiz RS0119576 lässt sich nicht e contrario entnehmen, dass die Erwägungen, wonach dem Übernehmer auch alle bei Vertragsabschluss unbekannten Gewährleistungs- und Schadenersatzforderungen des Übergebers aus einem Werkvertrag mit einem Dritten, die aus einer Beeinträchtigung der Liegenschaft resultieren, abgetreten werden, nur unter den Voraussetzungen gelten könnten, dass es sich um ein entgeltliches Geschäft handelt, ein Gewährleistungsverzicht vereinbart wurde und die Liegenschaft mit allen Rechten und Vorteilen, mit denen der Übergeber sie bisher besessen hat, auf den Übernehmer übergeht.
- § 915 ABGB
- LGZ Wien, 20 Cg 138/16k, Zurückweisung der ordentlichen Revision
- § 914 ABGB
- OGH, 31.08.2022, 9 Ob 47/22k
- OLG Wien, 15 R 5/22y
- Miet- und Wohnrecht
- § 922 ABGB
- WOBL-Slg 2023/103
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