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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Adelsaufhebungsgesetz: Zur Führung des (ausländischen) Namensbestandteiles „Nobre de“
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 7
- Materienrecht, 2298 Wörter
- Seiten 244-247
- https://doi.org/10.33196/zvg202003024401
20,00 €
inkl MwStDie Führung ausländischer Namensbestandteile, die von der Übersetzung her dem Adelszeichen „von“ und dem Ehrenwort „Edler“ entsprechen, verstößt nur dann gegen das Adelsaufhebungsgesetz, wenn sie entweder tatsächlich einen historischen Adelsbezug aufweisen oder wenn der ausländische Namensbestandteil eine ausländische Standesbezeichnung oder einen ausländischen Titel darstellt, der damit objektiv (also ohne dass es auf einen tatsächlichen historischen Adelsbezug ankäme) für österreichische Staatsbürger den Eindruck bestehender Vorrechte der Geburt oder des Standes erwecken kann.
- VfGH, 02.03.2020, E 4050/2019
- B-VG Art 7 Abs 1 Satz 2
- ZVG-Slg 2020/47
- § 1 AdelsaufhebungsG
- Vollzugsanweisung vom 18.4.1919 über die Aufhebung des Adels und gewisser Titel und Würden § 1, § 2
- Verwaltungsverfahrensrecht
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