Zum Hauptinhalt springen

Änderung der Bauplatzgrenzen; Ergänzungsabgabe; Ausnahme; unbebautes Grundstück

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Die Errichtung eines Schwimmbeckens auf einem Grundstück macht dieses noch nicht zu einem „bebauten“ Grundstück.

  • § 11 Abs 1 Z 4 nö BauO
  • BBL-Slg 2018/150
  • unbebautes Grundstück
  • Ausnahme
  • Ergänzungsabgabe
  • § 39 Abs 1 nö BauO
  • Änderung der Bauplatzgrenzen
  • VwGH, 26.04.2018, Ra 2018/16/0030
  • Baurecht

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!