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Änderung der Betriebsanlage
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 32
- Rechtsprechung, 87 Wörter
- Seiten 119-120
- https://doi.org/10.33196/wbl201802011901
30,00 €
inkl MwStGegenstand eines Genehmigungsverfahrens nach § 81 GewO 1994 ist primär nur die Änderung einer genehmigten Betriebsanlage, nicht jedoch die geänderte Betriebsanlage insgesamt. Emissionen der bereits genehmigten Anlage, die in keinem Zusammenhang mit der beantragten Änderung stehen und nicht durch sie bewirkt werden, sind nicht Gegenstand des Verfahrens zu deren Genehmigung. Das Verfahren nach § 81 GewO 1994 dient nicht der inhaltlichen Überprüfung des nach § 77 GewO 1994 ergangenen Genehmigungsbescheides, vielmehr ist dessen Inhalt dem Verfahren nach § 81 GewO 1994 zugrunde zu legen.
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 77 GewO
- WBl-Slg 2018/31
- § 81 GewO
- VwGH, 11.05.2017, Ra 2017/04/0034
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