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Hilber, Klaus

Änderung der Verhältnisse bei Pferdepensionshaltung

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Für Anlagevermögen, das vor dem 1.1.2014 angeschafft wurde, kommt es gemäß § 28 Abs 39 Z 4 UStG 1994 beim Wechsel von der Pauschalierung gemäß § 22 UStG 1994 zur Regelbesteuerung zu keiner Vorsteuerberichtigung. In dieser Übergangsbestimmung kann entgegen dem Beschwerdevorbringen keine Verfassungswidrigkeit erblickt werden.

  • Hilber, Klaus
  • § 28 Abs 39 Z 4 UStG
  • § 12 Abs 10 UStG
  • Steuerrecht
  • AFS 2016, 136
  • BFG, 04.03.2016, RV/2100072/2016
  • § 22 UStG

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