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Änderung von Bauplätzen; Abschreibung in eigene Einlagezahl; Widerspruch zum Flächenwidmungsplan; Wohnnutzung im „Grünland“; Forsthaus

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Soweit es sich nicht um ein Auszughaus handelt, ist die bloße Abschreibung eines bebauten Grundstückes (hier: im Grünland) in eine neue Einlagezahl zulässig.

  • Änderung von Bauplätzen
  • Widerspruch zum Flächenwidmungsplan
  • Forsthaus
  • § 9 oö BauO
  • Abschreibung in eigene Einlagezahl
  • § 30 Abs 5 oö ROG
  • Baurecht
  • LVwG Oö, 10.12.2019, LVwG-152267/5/VG
  • BBL-Slg 2020/32
  • § 30 Abs 6 oö ROG
  • Wohnnutzung im „Grünland“

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