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zeitschrift für hochschulrecht, hochschulmanagement und hochschulpolitik
Altersdiskriminierung; Ruhestandsregelung von Universitätsprofessoren
- Originalsprache: Deutsch
- ZFHR Band 12
- Rechtsprechung, 532 Wörter
- Seiten 84-84
- https://doi.org/10.33196/zfhr201303008401
9,80 €
inkl MwStDie Regelung des § 163 Abs 1 BDG, welche bestimmt, dass Universitätsprofessoren mit Ablauf des Studienjahres, in dem sie das 65. Lebensjahr erreichen, ex lege in den Ruhestand treten, stellt keine unionsrechtich verbotene Altersdiskriminierung iSd GleichbehandlungsRL 2000/78/EG dar. Für die Verfolgung der beschäftigungspolitischen Ziele des Generationenwechsels und der vermehrten Beschäftigung von Frauen, ist die Festsetzung einer Altersgrenze angemessen.
- Huber, Andreas
- § 163 Abs 1 BDG
- Öffentliches Recht
- Art 2, 3 und 6 GleichbehandlungsRL 2000/78/EG
- ZFHR-Slg 2013/8
- Altersdiskriminierung
- VwGH, 28.01.2013, 2010/12/0168
- Ruhestandsregelung von Universitätsprofessoren