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Analoge Anwendung des Wohlbestehensgrundsatzes bei Übergaben von Erbhöfen unter Lebenden

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Eine analoge Anwendung des Wohlbestehensgrundsatzes setzt voraus, dass die Zielsetzung der (zumindest teilweise unentgeltlichen) Erbhofübergabe unter Lebenden mit jenen des Höfe- und Anerbenrechts übereinstimmt und sich (wirtschaftlich) als vorweggenommene Erbfolge darstellt. Die Analogievoraussetzungen liegen insbesondere bei bäuerlichen Übergabsverträgen zugunsten (pflichtteilsberechtigter) Erbberechtigter (und deren Ehe-gatten) vor, weil sie eine vorgezogene Erbfolge im Interesse der Erhaltung des Betriebs in der Familie und in einer Hand bezwecken.

Neben der Zuweisung an den Anerben dient auch die Bemessung des Übernahmspreises nach dem Grundsatz des Wohlbestehens der Erhaltung des Erbhofs, weil der Übernehmer sonst in vielen Fällen gezwungen wäre, zur Entrichtung des Übernahmspreises Betriebsteile zu verkaufen.

  • § 731 ABGB
  • § 3 AnerbG
  • § 8 AnerbG
  • § 9 AnerbG
  • OGH, 21.03.2024, 2 Ob 9/24y
  • OLG Wien, 30.10.2023, 12 R 65/23a
  • LG St. Pölten, 31.03.2023, 2 Cg 11/22m
  • JBL 2024, 583
  • § 7 ABGB
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • § 781 ABGB
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 789 ABGB
  • Arbeitsrecht
  • § 782 ABGB

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