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Feuchtmüller, Sebastian

Anforderungen an die Angebotsprüfung bei nicht prioritären Dienstleistungen

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Einem Bieter ist die Legitimation zur Einbringung eines gegen die Zuschlagsentscheidung gerichteten Nachprüfungsantrags nicht bereits deshalb abzusprechen, weil sein Angebot vom Auftraggeber an letzter Stelle gereiht wurde.

Das Bundesverwaltungsgericht muss Entscheidungen des Auftraggebers im Vergabeverfahren nachprüfen können. Auch bei der Vergabe nicht prioritärer Dienstleistungen hat der Auftraggeber daher die entscheidungsrelevanten Prüfschritte zur Beurteilung der Angemessenheit der Preise und zur Bewertung der Angebote objektiv nachvollziehbar zu dokumentieren.

  • Feuchtmüller, Sebastian
  • § 141 Abs 5 BVergG
  • Angebotsprüfung
  • Gleichbehandlung.
  • § 141 Abs 2 BVergG
  • § 320 Abs 1 BVergG
  • BVwG, 19.12.2014, W123 2013963-2/24E, „Einrichtung der Nationalen Energieeffizienz-Monitoringstelle gemäß Energieeffizienzgesetz“
  • Bieterreihung
  • § 141 Abs 1 BVergG
  • Niederschrift
  • RPA 2015, 236
  • nicht prioritäre Dienstleistung
  • Vergaberecht
  • § 325 Abs 1 BVergG
  • Dokumentationspflicht
  • § 312 Abs 2 Z 2 BVergG
  • Antragslegitimation
  • Transparenz

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