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Anforderungen an die Begründung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen

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Die drei logisch aufeinander aufbauenden und formal zu trennenden Elemente einer ordnungsgemäß begründeten verwaltungsgerichtlichen Entscheidung bestehen erstens in einer im Indikativ gehaltenen Tatsachenfeststellung, zweitens in der Beweiswürdigung und drittens in der rechtlichen Beurteilung. Lässt eine Entscheidung die Trennung dieser Begründungselemente in einer Weise vermissen, dass die Rechtsverfolgung durch die Partei oder die nachprüfende Kontrolle durch die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts maßgeblich beeinträchtigt wird, dann führt ein solcher Begründungsmangel zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung schon aus diesem Grund.

  • § 58 iVm
  • WBl-Slg 2021/145
  • § 24 Abs 5 Wiener Wettengesetz
  • § 9 VStG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • VwGH, 11.05.2021, Ra 2020/02/0158
  • § 60 AVG
  • § 17 VwGVG

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