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Anlegerschaden; Haftung Mitglied des Aufsichtsrats und Wirtschaftsprüfer; Schutzgesetzverletzung; Beweislast; Anscheinsbeweis

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Bei der Verletzung eines Schutzgesetzes iSd § 1311 ABGB ist kein strenger Beweis des Kausalzusammenhangs zwischen der Schutzgesetzverletzung und dem eingetretenen Schaden erforderlich. Gelingt es der beweisbelasteten Partei trotz des herabgesetzten Beweismaßes nicht, die gewünschte Feststellung zu erreichen, so muss eine entsprechende Negativfeststellung zu ihren Lasten gehen.

  • OGH, 26.06.2024, 9 Ob 47/24p
  • OLG Wien, 26.03.2024, 33 R 153/23x-45
  • WBl-Slg 2024/151
  • § 1311 ABGB
  • § 274 UGB
  • § 272 ZPO
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht

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