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Höhne, Thomas

Anonymitätsinteresse eines Polizeibeamten

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Das Anonymitätsinteresse von Polizeibeamten, die im Bereich der organisierten Kriminalität und der Terrorismusbekämpfung eingesetzt werden und daher Vergeltungsakten der Gegenseite ausgesetzt sein können, wird im Allgemeinen das Interesse eines Rundfunkunternehmens überwiegen, diese Beamten in Berichten über Routineeinsätze mit erkennbaren Gesichtern zu zeigen.

Die Erkennbarkeit des Abgebildeten ist auch unter Bedachtnahme auf eine mögliche Standbildfunktion von Wiedergabegeräten zu prüfen.

Leitsätze von Thomas Höhne

  • Höhne, Thomas
  • § 78 UrhG
  • OGH, 16.12.2014, 4 Ob 224/14s, Polizeieinsatz im TV
  • Erkennbarkeit durch Standbildfunktion.
  • Lichtbilder von Polizeibeamten
  • Recht am eigenen Bild
  • Medienrecht
  • TV-Bericht über Polizeieinsatz
  • ZIIR 2015, 336

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