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Anordnung von Ermittlungsmaßnahmen im Rahmen eines abfallpolizeilichen Behandlungsauftrages?

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Die Anordnung von Ermittlungsmaßnahmen, ob Anschüttungen nachträglich genehmigt werden können, kann nicht Gegenstand eines abfallpolizeilichen Behandlungsauftrages sein. Sie sind vielmehr Teil des Ermittlungsverfahrens, das die Behörde von Amts wegen durchzuführen hat.

  • § 73 AWG
  • ZVG-Slg 2014/123
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • LVwG Bgld, 14.07.2014, E B01/02/2014.005/002

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