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Anspruch auf Kündigungsentschädigung bei unwirksamer Kündigung

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Die Geltendmachung von Beendigungsansprüchen im Insolvenzverfahren des Arbeitgebers und Veräußerer des Betriebs führt nicht zwangsläufig zum Verlust von Ansprüchen des Arbeitnehmers gegen den Erwerber des Betriebs.

Wurde der Arbeitnehmer vom Betriebsübergang nicht informiert, kann eine Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren nicht so verstanden werden, dass der Arbeitnehmer die unwirksame Kündigung gegen sich gelten lassen wolle.

  • OGH, 28.01.2021, 8 ObS 11/20f
  • WBl-Slg 2021/75
  • § 3a AVRAG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • LG Graz, 18.10.2019, 24 Cga 119/19h-9
  • OLG Graz, 27.08.2020, 7 Rs 35/20a-13
  • § 3 AVRAG

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