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Anteilsübertragung GmbH; vereinfachte Anmeldung; eingeschränkte Prüfpflicht Firmenbuchgericht

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Bei einem Übergang von Geschäftsanteilen aufgrund eines Abtretungsvertrags muss dieser im Zug der vereinfachten Anmeldung durch den Geschäftsführer gemäß § 11 FBG grundsätzlich nicht vorgelegt werden, es sei denn, das Firmenbuchgericht hätte Bedenken gegen die Richtigkeit der dem Gesuch zugrundeliegenden Tatsachen. Die Prüfpflicht des Firmenbuchgerichts kann sich in diesem Fall grundsätzlich darauf beschränken, ob der angezeigte Vorgang dem Gesetz und der Satzung entspricht.

  • WBl-Slg 2021/120
  • § 11 FBG
  • OGH, 18.02.2021, 6 Ob 196/20x
  • OLG Graz, 18.08.2020, 4 R 109/20m-9
  • § 5 Z 6 FBG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 26 GmbHG
  • § 76 GmbHG

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