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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
Heft 7, Dezember 2022, Band 21
Antrag auf einstweilige Verfügung – genaue Bezeichnung des zu sichernden Anspruchs erforderlich
- Originalsprache: Deutsch
- GES Band 21
- Judikatur, 749 Wörter
- Seiten 353-354
- https://doi.org/10.33196/ges202207035301
9,80 €
inkl MwStDer von der gefährdeten Partei behauptete und mit einstweiliger Verfügung zu sichernde Anspruch muss genau bezeichnet werden.
Lassen sich aus dem behaupteten Sachverhalt mehrere Ansprüche ableiten, sind jene, hinsichtlich derer die Sicherung begehrt wird, bestimmt zu bezeichnen.
Bleibt unklar, welcher der in der Klage geltend gemachten Ansprüche gesichert werden soll, ist der Antrag auf EV abzuweisen.
- § 378 Abs 1 EO
- zu sichernder Anspruch
- Gesellschaftsrecht
- Antrag auf einstweilige Verfügung
- OGH, 29.08.2022, 6 Ob 125/22h
- GES 2022, 353