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Antrag auf rückwirkende Kontenöffnung durch Pflichtteilsberechtigte.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 72
- Rechtsprechung des OGH, 1374 Wörter
- Seiten 431-432
- https://doi.org/10.47782/oeba202406043101
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inkl MwSt§§ 167, 169 AußStrG; § 38 BWG; Art 10 EuErbVO. Grundsätzlich zulässig ist der Antrag von Pflichtteilsberechtigten, Konten des Erblassers rückwirkend vom Todestag an zu öffnen, wenn diese Konten dem Verlassenschaftsgericht bereits bekannt sind. Allerdings setzen Erhebungen über den Verbleib von Werten, die nach der Aktenlage bereits vor dem Tod aus dem Vermögen des Erblassers ausgeschieden sind, konkrete Anhaltspunkte der Nachlasszugehörigkeit voraus. Diese Erhebungen sind weiters auf Maßnahmen zu beschränken, die der weiteren Klärung der Nachlasszugehörigkeit dienen können.
- Liebel, Fabian
- Kellner, Markus
- oeba-Slg 2024/3017
- OGH, 25.10.2023, 2 Ob 189/23t
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