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Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen den Ablauf der Frist für den Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung betreffend eines Vergabeverfahrens

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Es trifft zwar zu, dass ein öffentlicher Auftraggeber bzw im Anlassfall ein Sektorenauftraggeber keine Behörde ist und insoweit definitionsgemäß eine unrichtige Auskunft durch eine Behörde nicht vorliegen kann. Aus der Tatsache, dass ein Sektorenauftraggeber keine Behörde ist, kann nach Ansicht des Senates jedoch nicht geschlossen werden, dass sich ein Bieter auf Angaben des Auftraggebers zur Stillhaltefrist ungeprüft verlassen könne. Den Bieter trifft vielmehr eine vergleichbare Obliegenheit, die Richtigkeit der Angaben des Auftraggebers zur Stillhaltefrist zu prüfen, wie die Verfahrenspartei die Obliegenheit trifft, die Richtigkeit von Behördenangaben zu prüfen.

  • VG Wien, 10.11.2017, VGW-123/077/14327/2017
  • § 18 WVRG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • ZVG-Slg 2018/11
  • § 24 WVRG

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