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Heft 1, Februar 2016, Band 2016
Antragslegitimation hinsichtlich der Zulässigkeit eines „Folgeverfahrens“
- Originalsprache: Deutsch
- RPA Band 2016
- Judikatur, 1199 Wörter
- Seiten 24-26
- https://doi.org/10.33196/rpa201601002401
20,00 €
inkl MwStAuch einem im widerrufenen offenen Verfahren bereits ausgeschiedener Unternehmer kommt die Antragslegitimation zur Bekämpfung der Zulässigkeit des „Folgeverfahrens“ als Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung zu.
Dass die Beschwerdeführerin in dem widerrufenen Vergabeverfahren bereits ausgeschieden worden war, schließt die Möglichkeit einer erfolgreichen Teilnahme der Beschwerdeführerin mit einem neuen Angebot an einem weiteren Vergabeverfahren betreffend denselben Verfahrensgegenstand (mit geänderten Bedingungen) nicht aus. Der die Antragslegitimation der Beschwerdeführerin begründende Tatbestand des drohenden Schadens liegt daher vor.
- Kurz, Thomas
- § 5 Abs 1 NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetz
- § 6 NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetz
- § 28 Abs 1 Z 1 BVergG
- VwGH, 09.09.2015, 2013/04/0111, „Prozesstechnik für die Produktionsapotheke“
- Vergaberecht
- Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung als „Folgeverfahren“
- § 28 Abs 1 BVergG
- Antragslegitimation
- RPA 2016, 24
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