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Arbeitskräfteüberlassung - Anspruch auf Taggeld

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Beim Taggeld handelt es sich um eine Aufwandsentschädigung. Sie dient der pauschalen Abdeckung des Aufwands des Arbeitnehmers, den dieser dadurch hat, dass er den Tag auswärts verbringen muss.

Bei einer Entsendung durch den Überlasser in weit entfernte Beschäftigungsbetriebe hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Taggeld nach Abschnitt VIII Kapitel B Pkt 12 KollV für Arbeiter im Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung auch für den letzten Tag einer Arbeitswoche, an dem die Hinreise erfolgt.

  • § 1152 ABGB
  • OGH, 25.01.2019, 8 ObA 72/18y
  • LG Linz, 30.05.2018, 64 Cga 10/18t-12
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • Abschnitt VIII KollV für ArbeiterInnen im Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung
  • OLG Linz, 17.09.2018, 11 Ra 48/18k-16
  • WBl-Slg 2019/106

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