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Novak

Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen; Benachteiligungsverbot; Diskriminierung

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Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen ist nicht berechtigt eine Diskriminierungsbeschwerde wegen einer Benachteiligung gemäß B-GlBG zu erheben.

  • Novak
  • VwGH, 25.11.2015, 2013/10/0149
  • Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen
  • Öffentliches Recht
  • ZFHR-Slg 2017/3
  • § 42 UG
  • Diskriminierung
  • § 20b B-GlBG
  • Benachteiligungsverbot
  • § 44 UG

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