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Arbeitsrecht: Zum Schadenersatz bei einem Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Verpflichtung zur Untersuchung des Gesundheitszustands von Nachtarbeitern

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Art 9 Abs 1 lit a der RL 2003/88/EG ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, wonach bei einem Verstoß des Arbeitgebers gegen die nationalen Bestimmungen, mit denen diese unionsrechtliche Vorschrift umgesetzt wird und nach denen der Gesundheitszustand von Nachtarbeitern vor Aufnahme der Arbeit und dann regelmäßig unentgeltlich untersucht wird, der Anspruch des Nachtarbeiters auf eine Entschädigung wegen dieses Verstoßes voraussetzt, dass er den ihm daraus entstandenen Schaden nachweist.

  • Art 9 Abs 1 lit a der RL 2003/88/EG des EP und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung
  • EuGH, 20.06.2024, Rs C-367/23, EU:C:2024:529 (EA/Artemis security SAS, Cour de cassation [Kassationsgerichtshof, Frankreich])
  • WBl-Slg 2024/139
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht

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