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Aufhebung einer Bauplatzbewilligung und Löschung ihrer Ersichtlichmachung

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Eine konsenslose Bauführung und die darauffolgende Aufhebung der Baubewilligung führt bei inzwischen eingetretener Änderung des Flächenwidmungsplans von Bauland in Grünland auch zum Erlöschen der Bauplatzbewilligung.

Die Ersichtlichmachung der Bauplatzbewilligung im Grundbuch ist dann zu löschen.

Voraussetzung für die Zulässigkeit der Löschung der Ersichtlichmachung im Grundbuch ist der Inhalt des Spruchs der Baubehörde bzw des LVwG, welches der Beschwerde gegen den Aufhebungsbescheid der Baubehörde nicht Folge gegeben hat.

  • OGH, 26.01.2023, 5 Ob 103/22s
  • § 52 GBG
  • Aufhebung einer Bauplatzbewilligung und Löschung ihrer Ersichtlichmachung
  • § 8 oö BauO
  • BBL-Slg 2023/132
  • Baurecht
  • § 7 oö BauO

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