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Zeitschrift für Recht des Bauwesens
Aufrechnung gegen die Forderung auf Auszahlung des Haftrücklasses
- Originalsprache: Deutsch
- ZRB Band 13
- Judikatur, 1242 Wörter
- Seiten 51-52
- https://doi.org/10.33196/zrb202402005101
20,00 €
inkl MwStBei einem Haftrücklass darf der Schuldner gegen die Forderung des Gläubigers auf Auszahlung des Haftrücklasses mit einer ihm selbst gegen den Gläubiger – aus welchem Grund auch immer – zustehenden Geldforderung aufrechnen.
Für die Forderung des Aufrechnungsgegners, gegen die aufgerechnet werden soll, ist die Fälligkeit nicht zu fordern, wenn der Aufrechnende berechtigt ist, vorzeitig zu zahlen.
- OGH, 21.02.2024, 6 Ob 157/23s
- § 1438 ABGB
- Aufrechnung
- § 1440 ABGB
- Gewährleistung
- § 1439 ABGB
- Haftungsrücklass
- ZRB 2024, 51
- Baurecht