Aufrechnungsmöglichkeiten des Gesellschafters gegen die Gesellschaft bei verbotener Einlagenrückgewähr
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- GESBand 18
- Judikatur, 342 Wörter
- Seiten 75 -75
- https://doi.org/10.33196/ges201902007501
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Stützt die Gesellschaft einen Rückforderungsanspruch auf verbotene Einlagenrückgewähr, kann der beklagte Gesellschafter mit Gegenforderungen nicht aufrechnen.
Stützt sich die Gesellschaft hingegen auf Bereicherung, kann der Gesellschafter sehr wohl aufrechnen.
- § 1438 ABGB
- Aufrechnung
- Bereicherung
- Gesellschaftsrecht
- Einlagenrückgewähr
- § 83 GmbHG
- GES 2019, 75
- OGH, 21.11.2018, 6 Ob 180/18s
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