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Der Mitteilung der Behörde, dass sie sich zu einer begehrten aufsichtsbehördlichen Verfügung nicht veranlasst finde, fehlt jeder rechtsgestaltende oder -feststellende Inhalt. Dagegen erhobene Beschwerden sind zurückzuweisen.

  • LGSt Wien, 09.09.2021, 190 Bl 50/21i
  • § 122 StVG
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 120 StVG
  • § 121 StVG
  • JST-Slg 2021/78

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