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Ausgleichsanspruch eines Tankstellenpächters

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Auch bei Selbstkündigung durch den Tankstellenpächter bleibt dessen Ausgleichsanspruch gewahrt, wenn die vom Unternehmer vorgegebenen Vertragsbedingungen derart sind, dass ein wirtschaftlicher Betrieb unter zumutbaren Voraussetzungen von vornherein nicht möglich ist. Eine Reduktion des Ausgleichsanspruches aus Billigkeitserwägungen um nur 20 % ist in derartigen Fällen vertretbar.

  • § 24 Abs 1 Z 3 HVertrG
  • § 24 Abs 3 HVertrG
  • ASG Wien, 05.10.2015, 29 Cga 31/12h-93
  • WBl-Slg 2017/166
  • OLG Wien, 25.05.2016, 9 Ra 51/16k-101
  • OGH, 24.05.2017, 9 ObA 116/16y
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht

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