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Auslegung BTVG; Verhältnis zu gesetzlichen Rücktrittsrechten nach ABGB

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§ 6 BTVG schränkt das Recht des Bauträgers ein, vertraglich Rücktrittsrechte zu vereinbaren. Gesetzliche Rücktrittsrechte, etwa wegen Verzugs des Erwerbers, bleiben unberührt.

  • § 918 ABGB
  • Auslegung BTVG
  • Verhältnis zu gesetzlichen Rücktrittsrechten nach ABGB
  • BBL-Slg 2017/25
  • OGH, 25.08.2016, 5 Ob 84/16p
  • Baurecht
  • § 6 BTVG

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