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Schwaighofer, Klaus

Auslieferung zur Strafvollstreckung an Russland; Recht auf Privat- und Familienleben; Unverhältnismäßigkeit der Auslieferung; Härteklausel; fair trial

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Grundsätze des zwingenden Völkerrechts, wie zB die Achtung des Privat- und Familienlebens (Art 8 EMRK), sind auch im vertraglichen Auslieferungsverkehr zu prüfen und beschränken gegebenenfalls vertragliche Auslieferungspflichten.

Die Auslieferung an die Russische Föderation zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren wegen des Verkaufs von etwa 5 Gramm Heroin (Bruttomenge) an einen verdeckten Ermittler ist angesichts der konkreten Umstände unverhältnismäßig zum Recht des Betroffenen auf Achtung seines Privat- und Familienlebens im Sinne des Art 8 EMRK.

  • Schwaighofer, Klaus
  • JST-Slg 2015/26
  • Art 6 EMRK
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • Art 8 EMRK
  • OLG Graz, 13.01.2015, 1 Bs 184/14i
  • EuAlÜbk
  • § 22 ARHG

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