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Mitgutsch, Ingrid

Auslieferung zur Strafvollstreckung – Erneuerung des Strafverfahrens

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Die Zulässigerklärung einer Auslieferung auf Basis der unzureichenden Garantieerklärung der Generalstaatsanwaltschaft des ersuchenden Staates, ohne die Konventionskonformität des im Ausland geführten Abwesenheitsverfahrens zu prüfen, verstößt gegen Art 3 Abs 1 des Zweiten Zusatzprotokolls zum Auslieferungsübereinkommen sowie gegen Art 6 Abs 1 EMRK.

Für einen nicht auf ein Urteil des EGMR gestützten Erneuerungsantrag gelten die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Art 34 und 35 Abs 1 und 2 EMRK sinngemäß: Der Antrag hat deutlich und bestimmt darzulegen, worin eine (vom angerufenen OGH sodann selbst zu beurteilende) Grundrechtsverletzung iS des § 363a Abs 1 StPO zu erblicken sei.

  • Mitgutsch, Ingrid
  • JST-Slg 2014/3
  • OGH, 05.11.2013, 14 Os 145/13z, (Argumentation übernommen in OGH 28. 1. 2014, 14 Os 149/13p)
  • Art 6 Abs 1 EMRK
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 363a StPO
  • Art 3 Abs 1 Zweites Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen

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