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Ausschluss der Barablöse von Fluggutscheinen in AGB einer Fluglinie

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Der gänzliche Ausschluss einer Barauszahlung des Restguthabens eines Fluggutscheines ist gröblich benachteiligend, wenn dem Verbraucher Gutscheine in Stückelungen von € 10, 20, 30, 50, 100 und 200 angeboten werden und ihm gleichzeitig verboten wird, pro Buchung einer Flugleistung mehrere Gutscheine auf einmal einzulösen.

Eine Leistungsfrist von drei Monaten zur Umgestaltung des Klauselwerks ist grundsätzlich angemessen, muss man doch dem Unternehmer Zeit geben, in seiner Organisation die Voraussetzungen für die Umsetzung der Entscheidung zu schaffen.

  • Öffentliches Recht
  • OLG Wien, 28.08.2015, 1 R 88/15s
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • HG Wien, 07.04.2015, 11 Cg 117/14i
  • JBL 2016, 174
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • § 409 ZPO
  • Zivilverfahrensrecht
  • Arbeitsrecht
  • OGH, 22.12.2015, 1 Ob 222/15a
  • § 879 Abs 3 ABGB

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