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Heft 4, August 2014, Band 2014
Ausschreibung legt Eignungsnachweise fest
- Originalsprache: Deutsch
- RPA Band 2014
- Judikatur, 1911 Wörter
- Seiten 200-203
- https://doi.org/10.33196/rpa201404020001
20,00 €
inkl MwStDie Anforderungen an den Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit werden konkret in der Ausschreibung festgelegt. Der Nachweis der Leistungsfähigkeit hat daher entsprechend der Ausschreibung zu erfolgen.
Das BVergG enthält eine abschließende Aufzählung der zulässigen Nachweismittel betreffend die technische Leistungsfähigkeit, nicht jedoch Mindestanforderungen an die technische Leistungsfähigkeit. Welche Nachweise der Auftraggeber verlangt, liegt in seinem durch das BVergG determinierten Ermessen.
Bieter können sich zum Nachweis der Eignung auf konzernverbundene Unternehmen stützen, ohne dass solche Unternehmen als Subunternehmer benannt werden.
- Zleptnig, Stefan
- § 70 BVergG
- § 19 Abs 1 BVergG
- Eignung
- § 83 BVergG
- Befugnis
- § 69 BVergG
- § 32 Abs 1 Z 1 GewO
- § 125 BVergG
- § 228 UGB
- § 74 BVergG
- verbundene Unternehmen.
- § 75 BVergG
- RPA 2014, 200
- § 76 BVergG
- finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
- Vergaberecht
- § 123 BVergG
- BVwG, 26.03.2014, W187 2001000-1/30E, „A 2 Südautobahn Völkermarkt Ost – West“
- technische Leistungsfähigkeit
- § 129 Abs 1 BVergG
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