Zum Hauptinhalt springen

Außerstreitverfahren bei Aufgliederung des Pauschalmietzinses

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Gem § 37 Abs 1 Z 8a MRG hat das Gericht im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren über Anträge auf Aufgliederung eines Pauschalmietzinses zu entscheiden. Verfügt eine Gemeinde über eine sog Schlichtungsstelle, so kann gem § 39 Abs 1 MRG ein Verfahren nach § 37 Abs 1 MRG bei Gericht hinsichtlich der in der Gemeinde gelegenen Mietgegenstände nur eingeleitet werden, wenn die Sache vorher bei der Gemeinde (Schlichtungsstelle) anhängig gemacht worden ist. Die Sache iSd § 39 Abs 1 MRG wird durch das Begehren des Antragstellers festgelegt und durch die verschiedenen Tatbestände des § 37 Abs 1 MRG, nicht aber durch Einwendungen des Antragsgegners.

  • WOBL-Slg 2014/115
  • OGH, 25.07.2014, 5 Ob 115/14v
  • § 37 Abs 1 Z 8a MRG
  • § 39 Abs 1 MRG
  • LG St. Pölten, 7 R 35/14y
  • BG St. Pölten, 9 Msch 17/12a
  • Miet- und Wohnrecht

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!