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Zeitschrift für Recht des Bauwesens
Austausch eines Subunternehmers vor Zuschlagserteilung
- Originalsprache: Deutsch
- ZRB Band 2012
- Judikatur, 2937 Wörter
- Seiten 88-93
- https://doi.org/10.33196/zrb201202008801
20,00 €
inkl MwStAusschreibungsbedingungen können den Austausch eines Subunternehmers an bestimmte Voraussetzungen knüpfen.
Im Wechsel eines Subunternehmers vor Zuschlagserteilung kann kein Verstoß gegen die Bestimmungen des § 19 Abs 1 BVergG 2006 erblickt werden, wenn dadurch keine wesentliche Besserstellung des Bieters gegeben ist.
Eine Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren ist nur dann unzulässig, wenn eine konkrete Ausschreibung ein explizites Verbot einer Mehrfachbeteiligung vorsieht oder es aufgrund der Mehrfachbeteiligung zu einer Beeinträchtigung des Wettbewerbs kommen kann.
War der Subunternehmer zunächst selbst Bieter im Vergabeverfahren, wurde jedoch sein Angebot vor Namhaftmachung als Subunternehmer eines anderen Bieters bereits bestandsfest ausgeschieden, so gilt er selbst nicht mehr als Bieter und liegt in seiner Aufnahme als Subunternehmer eines anderen Bieters keine unzulässige Mehrfachbeteiligung.
- Hayek, Günter
- § 2 Abs 1 WVRG
- § 129 Abs 1 Z 2 BVergG
- § 2 Z 16 lit a sublit aa BVergG
- § 19 Abs 1 BVergG
- § 19 WVRG
- § 108 Abs 1 Z 2 BVergG
- § 83 BVergG
- § 12 Abs 1 Z 3 BVergG
- Vergabekontrollsenat Wien, 01.12.2011, VKS-10427/11
- § 23 Abs 1 WVRG
- § 11 Abs 1 WVRG
- § 24 Abs 1 WVRG
- § 25 Abs 1 WVRG
- § 3 Abs 1 Z 2 BVergG
- § 18 WVRG
- § 68 Abs 1 Z 2 BVergG
- ZRB 2012, 88
- § 11 Abs 2 WVRG
- Baurecht
- § 4 BVergG
- § 13 WVRG
- § 1 Abs 1 WVRG
- § 20 WVRG
- § 31 Abs 7 WVRG