Austeritätsmaßnahmen auf dem grundrechtlichen Prüfstand
- Originalsprache: Deutsch
- JURIDIKUMBand 2016
- merk.würdig, 1227 Wörter
- Seiten 417 -419
- https://doi.org/10.33196/juridikum201604041701
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Die im Zuge der Euro-Krise von Zypern als Voraussetzung für Hilfsgelder geforderten Sparmaßnahmen führten, ua durch eine Abgabe auf Bankeneinlagen, zu Eingriffen in die Rechte Einzelner. Diese setzten sich dagegen vor dem EuGH zur Wehr, erhielten schlussendlich aber nicht recht: Der Gerichtshof hielt zwar fest, dass die Kommission, die das Memorandum of Understanding (MoU) im Namen des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) unterzeichnete, auch im Rahmen des ESM-Vertrages ihre Rolle als Hüterin der Verträge wahrnehmen muss und kein MoU unterzeichnen dürfe, dessen Vereinbarkeit mit EU-Recht zweifelhaft sei. Im vorliegenden Fall war daher zu prüfen, ob das in Art 17 GRC garantierte Eigentumsrecht durch das MoU verletzt werde. An dieser Prüfung scheiterten die Klagen jedoch, da der EuGH das Vorliegen der Rechtswidrigkeit verneinte. Die Entscheidung ist hinsichtlich des Schutzes der Rechte der GRC im Rahmen von Austeritätsmaßnahmen äußerst brisant und ermöglicht Raum für weitere Klagen.
- Wieser, Nikolaus
- Troika
- Austeritätsmaßnahmen
- ESM
- Europa
- Zypern
- EuGH Rs C-8/15P bis C-10/15P und C-105/15P bis C-109/15P
- Grund- und Menschenrechte
- MoU
- Memorandum of Understanding
- Art 17 Abs 1 GRC
- JURIDIKUM 2016, 417
- Art 340 Abs 2 AEUV
- Austeriätspolitik
- Art 1 1. ZP EMRK
- Grundrechtecharta
- Grundrecht auf Eigentum
- Europäischer Stabilitätsmechanismus
- Rechtsphilosophie und Politik
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