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Haberl, Andrea/​Rappert, Bernhard

Auswirkung der Pandemie auf Besuche untergebrachter PatientInnen

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Seit Beginn der Pandemie kommt es in Krankenanstalten laufend in unterschiedlicher Ausprägung zu Besuchsbeschränkungen. Von den Besuchsbeschränkungen sind PatientInnen aller Abteilungen (auch der Abteilungen für Psychiatrie) betroffen. Beim Recht von iSd UbG untergebrachten Personen, Besuche zu empfangen, handelt es sich um ein Persönlichkeitsrecht, welches grundsätzlich nur unter bestimmten, in § 34 UbG genannten Voraussetzungen beschränkt werden darf. Auf Antrag des Kranken oder seines Vertreters hat das Unterbringungsgericht (Gericht gem § 12 UbG) die Zulässigkeit der Beschränkung zu prüfen. Die Intention der COVID-19-Gesetzgebung wirkt auch in die Unterbringung hinein. Das heißt, werden explizit für Krankenanstalten organisatorische Regelungen zur Eindämmung der Pandemie beschlossen, wirken sich diese für nicht untergebrachte und untergebrachte PatientInnen gleichermaßen aus. Wird im Unterbringungskontext die Beschränkung „sonstiger Rechte“ von PatientInnen auf eine gesetzliche Bestimmung außerhalb des UbG gestützt, kann das Unterbringungsgericht gem § 34a iVm § 38oder § 38aUbG zur Prüfung dahingehend angerufen werden, ob betroffene PatientInnen in einem „sonstigen Recht“, verletzt werden bzw. wurden.

  • Haberl, Andrea
  • Rappert, Bernhard
  • JMG 2022, 17

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