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Auswirkungen der Mitverursachung einer Gebrauchsbeeinträchtigung durch den Bestandnehmer auf die Erhaltungspflicht, Bestandzinsminderung und außerordentliche Kündigung
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 32
- Aufsatz, 10844 Wörter
- Seiten 297-311
- https://doi.org/10.33196/wobl201907029701
30,00 €
inkl MwStEs ist geklärt, dass bei einer allein dem Bestandgeber zuzurechnenden Gebrauchsbeeinträchtigung dessen Erhaltungspflicht ausgelöst wird, die Bestandzinsminderung eingreift und der Bestandnehmer zur außerordentlichen Kündigung des Bestandverhältnisses berechtigt sein kann. Ebenso sind jene Fälle noch vergleichsweise unproblematisch zu lösen, in denen die Gebrauchsbeeinträchtigung ausschließlich dem Bestandnehmer selbst zuzurechnen ist. Der folgende Beitrag behandelt Konstellationen, die gewissermaßen zwischen diesen beiden „Extrempolen“ liegen. Es wird untersucht, welche Konsequenzen eine sowohl dem Bestandgeber als auch dem Bestandnehmer zuzurechnende Gebrauchsbeeinträchtigung für die Erhaltungspflicht, die Bestandzinsminderung und das außerordentliche Kündigungsrecht hat.
- Pesek, Reinhard
- § 1107 ABGB
- Erhaltung
- Mangel
- § 1096 ABGB
- Sphärentheorie
- außerordentliche Kündigung
- § 1293 ABGB
- Größenschluss
- § 37 MRG
- § 7 ABGB
- Wohnraum
- wichtiger Grund
- Gewährleistung
- Preisminderung
- Gesundheitsgefahr
- § 3 MRG
- § 1304 ABGB
- Einrede
- Zinsminderung
- § 1117 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- WOBL 2019, 297
- Verjährung
- Wandlung
- § 1168 ABGB
- § 1489 ABGB
- Schadenersatz
- Mitverschulden
- § 1111 ABGB
- § 1090 ABGB
- Zug-um Zug-Prinzip
- Gebrauchsbeeinträchtigung
- Gesundheitsschädlichkeit
- § 1313a ABGB
- Aufwandersatz
- Brauchbarkeit
- § 273 ZPO
- § 1052 ABGB
- § 932 ABGB
- Vertragsauflösung
- Zurechnung
- Analogie
- Verschulden
- § 922 ABGB
- § 1097 ABGB