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Bauansuchen; Bauwerbergemeinschaft; Parteistellung

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Unterzeichnen mehrere Personen voneinander getrennt ein Bauansuchen, kommt diesen Personen – unbeschadet dessen, dass sie sich als „Bauwerbergemeinschaft“ bezeichnen – im Baubewilligungsverfahren Parteistellung zu.

  • Bauwerbergemeinschaft
  • Parteistellung
  • VwGH, 02.02.2024, LVwG-AV-1844/001-2023
  • § 6 Abs 1 Z 1 nö BO
  • Bauansuchen
  • Baurecht
  • BBL-Slg 2024/72

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