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Bauansuchen; offenkundige Aussichtslosigkeit; Verbesserungsauftrag

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Ein Verbesserungsauftrag ist bei offenkundiger Aussichtslosigkeit des Bauansuchens nicht erforderlich.

Aussichtslosigkeit ist der Fall, wenn die Stattgabe des Antrags selbst nach möglicher Behebung des Mangels auszuschließen ist (hier: Zubau an einem nicht konsentierten Gebäude).

  • offenkundige Aussichtslosigkeit
  • Bauansuchen
  • § 19 Z 1 stmk BauG
  • LVwG Stmk, 11.07.2016, LVwG 50.21-2721/2015
  • Verbesserungsauftrag
  • Baurecht
  • BBL-Slg 2016/184
  • § 13 Abs 3 AVG

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