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Baubewilligung; Zu- oder Umbauten innerhalb eines Wohnungseigentumsobjekts; Zustimmung der Miteigentümer

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Bei Zu- oder Umbauten innerhalb eines selbständigen Wohnungseigentumsobjektes kann nur jener Miteigentümer, dem das Wohnungseigentum am von den Baumaßnahmen betroffenen Wohnungseigentumsobjekt zukommt, den Antrag auf Baubewilligung stellen.

Ist der Wohnungseigentümer nicht selbst Antragsteller, bedarf der Bauantrag der Zustimmung des Wohnungseigentümers.

  • Zu- oder Umbauten innerhalb eines Wohnungseigentumsobjekts
  • § 18 Abs 1 Z 1 lit a nö BauO
  • Zustimmung der Miteigentümer
  • BBL-Slg 2020/31
  • VwGH, 13.11.2019, Ro 2017/05/0014
  • Baubewilligung
  • § 2 Abs 1 WEG
  • § 18 Abs 1 Z 1 lit b nö BauO
  • § 16 Abs 2 WEG
  • Baurecht

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