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Bauhöhe; untergeordnete Bauteile; Gauben, Gesamteindruck; Vollgeschoß; Bauplatzerklärung; Nachbarrechte; Rechte, subjektiv-öffentliche; Einwendungen

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Die Ausführung des Dachgeschossausbaues in Form von beidseitigen Gaupen des Nebengiebels kann nicht mehr als untergeordneter Bauteil in Form eines Dachgeschosses bewertet werden, weshalb die beantragte nachträgliche Baubewilligung für die Errichtung eines Zubaus im Dachgeschoß eines Hotels samt hinauszukommen Ausbau von Dachgauben nicht erteilt wird.

  • Gauben, Gesamteindruck
  • Rechte, subjektiv-öffentliche
  • § 7 sbg BauPolG
  • Bauplatzerklärung
  • untergeordnete Bauteile
  • Einwendungen
  • Nachbarrechte
  • LVwG Sbg, 29.10.2020, 405-3/708/1/5-2020
  • Vollgeschoß
  • Baurecht
  • BBL-Slg 2021/15
  • Bauhöhe
  • § 57 Abs 3 sbg ROG
  • § 57 Abs 4 sbg ROG

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