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Bauland; Flächenwidmung „Tourismusgebiet“; Sonderfläche „Gasthof“; Standorteignung

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Steht für einen (hier: alten, bereits vor Erlassung des Flächenwidmungsplanes bestehenden) Gasthof abseits des Siedlungsverbandes im Nahbereich eines Naturschutzgebietes die Widmung „Tourismusgebiet“ in Widerspruch zu den raumordnungsrechtlichen Planungszielen der Gemeinde, weil im „Tourismusgebiet“ auch eine – von der touristischen Nutzung unabhängige – Wohnbebauung zulässig wäre, ist zur Vermeidung der Entwicklung eines Satellitendorfteils an unpassender Stelle eine Sonderwidmung der betreffenden Grundflächen als „Sonderfläche Gasthof“ zulässig.

  • BBL-Slg 2015/21
  • VfGH, 07.10.2014, V 40/2014
  • Standorteignung
  • Sonderfläche „Gasthof“
  • Bauland
  • § 43 Abs 1 lit b tir ROG
  • § 40 Abs 1 tir ROG
  • Flächenwidmung „Tourismusgebiet“
  • § 40 Abs 4 tir ROG
  • Baurecht

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