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Bauliche Anlagen vorübergehenden Bestandes; besonderer Verwendungszweck

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Büroräumlichkeiten und ein Ausstellungsraum für zwei Bauträgerprojekte dienen nicht aufgrund eines „besonderen Verwendungszweckes“ nur dem vorübergehenden Bestand.

  • LVwG Tir, 12.06.2018, LVwG-2018/40/0627-3
  • besonderer Verwendungszweck
  • § 46 tir BauO
  • Bauliche Anlagen vorübergehenden Bestandes
  • Baurecht
  • BBL-Slg 2018/162

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