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Baupolizeilicher Auftrag; Adressat; Duldungspflichten des Eigentümers

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§ 40 Abs 1 vlbg BauG 2001 ermöglicht nur bei einer faktischen Unmöglichkeit, dem Bauherrn die Wiederherstellung aufzutragen, eine subsidiäre Heranziehung des Eigentümers.

Der Eigentümer (hier: Eigentümergemeinschaft) hat im Falle eines baupolizeilichen Wiederherstellungsauftrags die betreffenden Maßnahmen des Bauherrn zu dulden.

  • Duldungspflichten des Eigentümers
  • § 40 Abs 1 lit b vlbg BauG
  • Adressat
  • § 14 vlbg BauG
  • LVwG Vlbg, 09.04.2021, LVwG-318-91/2020-R20
  • Baupolizeilicher Auftrag
  • BBL-Slg 2021/140
  • Baurecht

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