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Baupolizeilicher Auftrag; Parteistellung der Nachbarn; Beschwerdelegitimation

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In einem baupolizeilichen Verfahren haben Nachbarn nur dann Parteistellung, wenn sie die Einleitung eines solchen Verfahrens beantragt haben.

  • Art 132 Abs 1 Z 1 B-VG
  • § 6 Abs 2 nö BauO
  • Beschwerdelegitimation
  • § 35 Abs 2 nö BauO
  • Baupolizeilicher Auftrag
  • Parteistellung der Nachbarn
  • Baurecht
  • VwGH, 18.11.2014, Ra 2014/05/0011
  • BBL-Slg 2015/47

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