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Baurechtliche Fertigstellungsanzeige bei Sachmängeln des Bauwerks
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 143
- Rechtsprechung, 1526 Wörter
- Seiten 321-322
- https://doi.org/10.33196/jbl202105032101
30,00 €
inkl MwStDie Mängelfreiheit des Bauwerks nach Gewährleistungsrecht oder damit im Zusammenhang stehendem Schadenersatzrecht hat für die Fertigstellungsanzeige keine Bedeutung. Allgemein beziehen sich die öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften grundsätzlich nur auf das Verhältnis und die Verantwortung des Bauherrn gegenüber der Baubehörde und die Wahrung des öffentlichen Interesses.
Das Vorliegen von Sachmängeln an einem Bauwerk und deren Geltendmachung hindern für sich allein nicht die Fertigstellungsanzeige nach § 30 NÖ BauO. Nach Erstattung einer formell vollständigen Fertigstellungsanzeige ist im Regelfall kein baubehördliches Verfahren mehr anhängig.
- § 923 ABGB
- § 933 ABGB
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- OGH, 20.10.2020, 4 Ob 94/20g
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- § 30 NÖ BauO
- JBL 2021, 321
- § 933a ABGB
- Zivilverfahrensrecht
- LG Klagenfurt, 11.09.2019, 29 Cg 78/15m
- OLG Graz, 17.04.2020, 2 R 190/19g
- Arbeitsrecht
- § 922 ABGB
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